Hyaluronsäure Gelenkinjektion

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Hyaluronsäure wirkt als Gelenkgel schmerzlindernd und kann bei der Behandlung von Arthrosen unterstützend eingesetzt werden.

Fokussierte Stoßwellentherapie

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Stoßwellen sind  Druckimpulse, die sehr genau auf einen spezifischen Zielbereich gebündelt und zur Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen eingesetzt werden können. Hierzu gehört die Behandlung schmerzhafter Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Golferellenbogen, Tennisellenbogen).  Neuere Studien haben auch den Nutzen in der Behandlung des schwer zu therapierenden chronischen Leistenschmerzes und der "Sportler Leiste" gezeigt.
Auch die operative Behandlung von schlecht heilenden Knochenbrüchen (z.B Skaphoidpseudarthrosen) kann durch die Anwendung von Stoßwellen unterstützt werden.

Entfernung kleiner kosmetisch störender Haut- und Unterhautveränderungen

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Hierzu gehören kleine Hautfibrome, Haarbalgzysten und kleine Fettgeschwulste (Lipome). 

Ernährungstherapie

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Näheres hier

Medizinische Wunschleistungen

/Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)


Was sind „IGeL“ 

Hierbei handelt es sich um ärztliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht (oder nicht vollständig) finanziert werden und daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen.


Dabei lassen sich verschiedene Kategorien der Leistungen unterscheiden: 

1) Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden, weil derzeit nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen. Dabei kann es sich um neuartige Leistungen handeln, z.B Stoßwellentherapie (ESWL) oder Hyaluronspritzen.

2) Ärztliche Leistungen außerhalb des Versorgungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen wie z.B. medizinische Beratungen zu Fernreisen/ Sportfähigkeit/ Tauchuntersuchung und Ernährungsberatungen, hierzu zählen auch bestimmte Stellungnahmen und Gutachten. 

3) Leistungen, die ausdrücklich von Patienten gewünscht werden aber keine medizinische Zielsetzung haben, wie z.B. Schönheitsoperationen. Hierzu gehören die Entfernung von gutartigen Hautläsionen, kleine nicht entzündete Haarbalgzysten (Atherome) und kleine Lipome.