Hyaluronsäure Gelenkinjektion
Fokussierte Stoßwellentherapie
Entfernung kleiner kosmetisch störender Haut- und Unterhautveränderungen
Ernährungstherapie
Medizinische Wunschleistungen
/Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Was sind „IGeL“
Hierbei handelt es sich um ärztliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht (oder nicht vollständig) finanziert werden und daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen.
Dabei lassen sich verschiedene Kategorien der Leistungen unterscheiden:
1) Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden, weil derzeit nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen. Dabei kann es sich um neuartige Leistungen handeln, z.B Stoßwellentherapie (ESWL) oder Hyaluronspritzen.
2) Ärztliche Leistungen außerhalb des Versorgungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen wie z.B. medizinische Beratungen zu Fernreisen/ Sportfähigkeit/ Tauchuntersuchung und Ernährungsberatungen, hierzu zählen auch bestimmte Stellungnahmen und Gutachten.
3) Leistungen, die ausdrücklich von Patienten gewünscht werden aber keine medizinische Zielsetzung haben, wie z.B. Schönheitsoperationen. Hierzu gehören die Entfernung von gutartigen Hautläsionen, kleine nicht entzündete Haarbalgzysten (Atherome) und kleine Lipome.